Profitieren Sie als Bürgerinnen und Bürger direkt von der Energiewende in Ihrer Region! Die Windparks Rhede und Neudersum bieten Ihnen die Möglichkeit, sich finanziell an den Projekten zu beteiligen. Mit einer Geldanlage ab 500 € können Sie in die Zukunft unserer Region investieren und erhalten dafür attraktive Zinsen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Sie unterstützen aktiv die Energiewende vor Ort
- Sie erhalten eine faire Rendite für Ihre Geldanlage
- Sie investieren in nachhaltige Projekte aus Ihrer Region
Geplante Projekte
Modernisierung für mehr Leistung
Windpark Rhede
Repowering Phase I. und Süderweiterung II.
Moderne Windräder für mehr grüne Energie: Die sechs bestehenden Windräder werden durch sechs neue, leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Durch die moderne Technik können wir künftig fünfmal mehr sauberen Strom erzeugen - genug für rund 36.600 Haushalte in der Region.
Windpark Neudersum
Repowering Phase III. und Phase IV.
Wir erneuern unseren Windpark: Fünf ältere Windräder werden durch sechs moderne, leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die neuen Windräder werden viermal mehr sauberen Strom erzeugen als die bisherigen Anlagen.
Windpark Rhede
Repowering Phase I. und Süderweiterung II.
Der Windpark Rhede: Gemeinsam für saubere Energie
Seit über 20 Jahren erzeugen wir in Rhede (Ems) erfolgreich grünen Strom. Mit unseren 21 Windrädern produzieren wir saubere Energie für die Region.
Jetzt machen wir den nächsten großen Schritt: Sechs ältere Windräder werden durch sechs neue, moderne Anlagen ersetzt. Das Besondere: Diese neuen Windräder sind so effizient, dass sie fünfmal mehr Strom erzeugen werden als die bisherigen. Die sechs älteren Anlagen produzierten bisher 22 Millionen Kilowattstunden pro Jahr – die neuen Anlagen werden künftig 110 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom jährlich erzeugen.
Unsere neuen Windräder: Stark und effizient
Moderne Technik für maximale Leistung:
- Sechs neue Windräder mit einer Gesamtleistung von 35,2 Megawatt
- Jährliche Stromproduktion von 110 Millionen Kilowattstunden
- Damit versorgen wir rechnerisch 36.600 Haushalte mit grünem Strom
- Die CO2-Einsparung beträgt 46.200 Tonnen pro Jahr
Technische Details
Anlagentypen:
- 5 x Vestas V162 mit je 6,2 MW Nennleistung
- 1 x Vestas V136 mit 4,2 MW Nennleistung
Anlagendimensionen:
- Nabenhöhe: 166 m (alle Anlagen)
- Rotordurchmesser: 162m (V162) / 136m (V136)
Leistungsdaten:
- Gesamtnennleistung: 35,2 MW
- Jährliche Energieausbeute:110 Millionen kWh
- Prognostizierte Volllaststunden: 3.900 pro Jahr (basierend auf detaillierten Windgutachten, deutlich über dem deutschen Onshore-Durchschnitt)
Umwelt- und Versorgungsleistung:
- Versorgung von ca. 36.600 Haushalten
- CO2 Einsparung: 46.200 Tonnen pro Jahr
Investitionsdetails
Ihre Investitionsmöglichkeit:
- Gesamtvolumen 2,75 Mio. Euro
- Nachrangdarlehen im Rahmen einer Schwarmfinanzierung
- Mindestanlage: 500 Euro
- Maximale Anlage: 25.000 Euro
- Laufzeit: 10 Jahre
- Staffelzinssatz 3,5 % im ersten Jahr
- Jährliche Erhöhung der Zinsen um 0,5 Prozentpunkte
- Endzins: 8 % im 10ten Jahr
- Durchschnittlicher Zinssatz über die Laufzeit 5 %
- Rückzahlung: Jährlich 10 % des Investitionsvolumens (zusätzlich zu den Zinsen)
Hinweis: Bei einem Nachrangdarlehen werden im Falle der Insolvenz zunächst vorrangige Gläubiger bedient
Finanzielle Details
- Garantierte Einspeisevergütung von 6 Cent/kWh über 20 Jahre
- Umfassender 20-jähriger Wartungsvertrag mit dem Anlagenhersteller, der die technische Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen langfristig sicherstellt
- Langfristige Sicherung der Nutzungsrechte für die Grundstücke im Windpark, was den ununterbrochenen Betrieb über die gesamte Projektlaufzeit gewährleistet.
- Erfolgreicher Bestandspark mit bewährtem Geschäftsmodell und über 20 Jahren Erfahrung
- Professionelles Management durch die erfahrene Ems Wind GmbH & Co. KG, die seit 2012 erfolgreich Windparkprojekte betreut
Hinweis gem. § 12 Abs. 2. Vermögensanlagegesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Windpark Neudersum
Repowering Phase III und Phase IV.
Der Windpark Neudersum befindet sich in der Gemeinde Dersum im Landkreis Emsland, Niedersachsen. Er nahm 2002 mit 13 Windenergieanlagen des Typs Enercon E-66/18.70 und einer Gesamtleistung von 23,4 Megawatt den Betrieb auf.
Der Windpark ist ein Bürgerwindpark mit rund 220 Gesellschaftern. Seit der Gründung wurden einige Anlagen modernisiert, um die Effizienz und Leistungsfähigkeit zu steigern. So wurden 2015/2016 drei Enercon E-66 durch vier Enercon E-101 Anlagen mit je 3,05 MW ersetzt. 2017/2018 wurden zwei weitere Enercon E-66 durch drei Enercon E-126 Anlagen mit je 4,2 MW ersetzt.
Durch diese Modernisierungen konnte die Gesamtleistung des Windparks auf rund 37 Megawatt gesteigert werden. Mit dieser Leistung erzeugt der Windpark jährlich rund 95 Millionen Kilowattstunden Strom, was dem Bedarf von ca. 31.700 deutschen Haushalten entspricht und jährlich etwa 39.900 Tonnen CO2 einspart.
Repowering Phase III. und IV:
- Rückbau der letzten 5 Enercon E-66 Anlagen (zusammen 19,5 Mio. kWh/Jahr)
- Errichtung von 6 neuen Nordex N149 Anlagen à 5,7 MW
- Steigerung der Stromproduktion auf ca. 79 Mio. kWh/Jahr - etwa eine Vervierfachung
Technische Details
Anlagentypen:
- 6 x Nordex N149 mit je 5,7 MW Nennleistung
Anlagendimensionen:
- Nabenhöhe: 125,4 m (Anlagen Phase III.)
- Nabenhöhe: 164,0 m (Anlagen Phase IV.)
- Rotordurchmesser: 149m (alle Anlagen)
Leistungsdaten:
- Gesamtnennleistung: 34,2 MW
- Jährliche Energieausbeute:79 Millionen kWh
- Prognostizierte Volllaststunden: zw. 2.570 und 2.860 pro Jahr (basierend auf detaillierten Windgutachten, deutlich über dem deutschen Onshore-Durchschnitt)
- Erwartete Lebensdauer: 20 Jahre + X
Umwelt- und Versorgungsleistung:
- Versorgung von ca. 26.300 Haushalten
- CO2 Einsparung: 33.200 Tonnen pro Jahr
Investitionsdetails
Ihre Investitionsmöglichkeit:
- Gesamtvolumen 2,30 Mio. Euro
- Nachrangdarlehen im Rahmen einer Schwarmfinanzierung
- Mindestanlage: 500 Euro
- Maximale Anlage: 25.000 Euro
- Laufzeit: 10 Jahre
- Staffelzinssatz 3,5 % im ersten Jahr
- Jährliche Erhöhung der Zinsen um 0,5 Prozentpunkte
- Endzins: 8 % im 10ten Jahr
- Durchschnittlicher Zinssatz über die Laufzeit 5 %
- Rückzahlung: Jährlich 10 % des Investitionsvolumens (zusätzlich zu den Zinsen)
Hinweis: Bei einem Nachrangdarlehen werden im Falle der Insolvenz zunächst vorrangige Gläubiger bedient
Finanzielle Details
- Garantierte Einspeisevergütung von 6,25 bis 6,73 Cent/kWh über 20 Jahre
- Umfassender 20-jähriger Wartungsvertrag mit dem Anlagenhersteller, der die technische Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen langfristig sicherstellt
- Langfristige Sicherung der Nutzungsrechte für die Grundstücke im Windpark, was den ununterbrochenen Betrieb über die gesamte Projektlaufzeit gewährleistet.
- Erfolgreicher Bestandspark mit bewährtem Geschäftsmodell und über 20 Jahren Erfahrung
- Professionelles Management durch die erfahrene Ems Wind GmbH & Co. KG, die seit 2012 erfolgreich Windparkprojekte betreut
Hinweis gem. § 12 Abs. 2. Vermögensanlagegesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
So geht’s
In 4 einfachen Schritten zu Ihrer Investition
Zur Registrierung Ihres Benutzerkontos klicken Sie bitte auf den Button “Jetzt investieren” bei den Informationen zum Beteiligungsprojekt. Nachdem Sie Ihre E-Mailadresse hinterlegt haben, erhalten Sie eine E-Mail. Durch Klick auf den enthaltenen Bestätigungslink vergeben Sie Ihr persönliches Kennwort und hinterlegen Ihre persönlichen Daten.
Sobald Sie Ihre persönlichen Daten hinterlegt haben werden Sie zur Online-Zeichnungsstrecke weitergeleitet.
Hierbei wird Ihnen eine E-Mail mit wichtigen Informationsdokumenten zugesandt. Bitte lesen Sie diese Unterlagen aufmerksam durch und prüfen Sie diese.
Als nächstes prüfen Sie in der Online-Eingabemaske Ihre persönlichen Daten und teilen uns Ihren Investitionswunsch mit. Durch Klick auf "Jetzt verbindlich investieren" wird der Darlehensvertrag rechtswirksam geschlossen. Ihre Vertragsunterlagen erhalten Sie im Anschluss per E-Mail zugestellt und können diese auch in Ihrem persönlichen Bereich einsehen und herunterladen.
Mit der Bestätigung zu Ihrem Vertragsschluss erhalten Sie per E-Mail Informationen zum weiteren Ablauf sowie eine Aufforderung zur Zahlung Ihres investierten Betrages. Sobald der Darlehensbetrag bei uns verbucht wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail mit einer Zahlungsbestätigung. Sie können sich nun auf Ihre Zinszahlungen freuen und Ihre Investition einfach und unkompliziert in Ihrem persönlichen Bereich einsehen und verwalten.
Fragen und Antworten
FAQ
Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der jeweiligen Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Wie erfolgen die Zinszahlungen und die Rückzahlung des Darlehens?
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die jeweilige Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst und jährlich ausgezahlt. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt durch jährliche Tilgung eines jeden Jahres in Höhe von 10 % der gezeichneten Summe zum Beginn des Folgejahres.
Die Zinsen und Tilgungsbeträge werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.
Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der jeweiligen Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also bitte sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.
Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?
Das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche Personen. Wir behalten uns vor, bei den angebotenen Projekten jeweils einen bestimmten Teilnehmerkreis wie die Einwohner der Kommune, wo das Anlageobjekt steht, zu bevorzugen. Diese Informationen entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung.
Können auch Unternehmen investieren?
Nein, juristische Personen sind nicht zur Zeichnung berechtigt.
Müssen die Zinserträge versteuert werden?
Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.
Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?
Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.
Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?
Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich in das Online-Verwaltungsportal einzugeben. Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises der Darlehensnehmerin mitgeteilt werden und werden dann im Online-Zugang durch die Darlehensnehmerin oder vom Plattformbetreiber geändert.
Was passiert im Todesfall?
Verstirbt eine Darlehensgeberin während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben oder je nach testamentarischer Verfügung auf die Vermächtnisnehmerin über.
Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung der Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von der bisherigen Darlehensgeberin unter Nennung der Stammdaten der neuen Darlehensgeberin mitzuteilen.
Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen wirksamer Übertragung und Unterrichtung Zins- und/ oder Rückzahlungen an die übertragende Darlehensgeberin geleistet haben,
so gelten die Zins- und/ oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Der übernehmenden Darlehensgeberin stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu.
Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?
Der Vertrag kann vor Ablauf der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden und nicht auf Dritte übertragen werden. Sie können nur aus wichtigen Gründen außerordentlich kündigen. Was als wichtiger Grund gilt, wird im Einzelfall entschieden.
Genauere Angaben zu Laufzeit und Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Informationsunterlage des einzelnen Beteiligungsprojekts.
Onlineplattform
Online-Portal
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Wozu dient das Online-Portal?
Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:
-
- Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
- Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
- Verwaltung Ihrer Investition
Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
Wie sicher sind meine Daten?
Wie ist die Datensicherheit geregelt?
Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Groß- und Kleinbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Sonderzeichen (; , . ? !)
Investitionsprozess
Investitionsprozess
Ab welchem Betrag kann ich als Anleger investieren?
Ihre Investition können Sie direkt in unserem Online-Portal anmelden, indem Sie dort einen Anlagebetrag von mindestens 500 € bis maximal 25.000 € zeichnen.
In welcher Form erfolgt die Investition?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die jeweilige Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst und jährlich ausgezahlt. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt durch jährliche Tilgung eines jeden Jahres in Höhe von 10 % der gezeichneten Summe zum Beginn des Folgejahres.
Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Wie kann ich investieren?
1. Registrieren Sie sich auf unserer Plattform
Klicken Sie zunächst in der Projektbeschreibung auf "Jetzt investieren".
Geben Sie anschließend einen Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und klicken Sie erneut auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink.
2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten
Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie in Ihr persönliches Konto der Beteiligungsplattform. Legen Sie hier Ihr individuelles Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben.
Sie sind nun vollständig registriert und können Ihre Investition durchführen.
3. Führen Sie Ihre verbindliche Zeichnung durch
Sie werden direkt in die Zeichnungsstrecke weitergeleitet. Sie erhalten nun ein Vertragsmuster, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sowie weitere Pflichtangaben per E-Mail zugestellt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch.
Im Anschluss vervollständigen Sie bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie die Informationen zur Angemessenheit sowie Ihren gewünschten Investitionsbetrag an. Anschließend müssen Sie das VIB herunterladen und den Download bestätigen. Abschließend werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten zur Bestätigung der Kenntnisnahme des Warnhinweises auf dem VIB auf elektronischem Wege erneut einzugeben und den Vertrag durch Klick auf den Button „Verbindlich investieren“ rechtsgültig abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto / Mein Portfolio“ einsehen und erhalten ihn per E-Mail zugestellt.
Folgeprozess:
Ihre Bestätigung per E-Mail enthält neben Ihrem Vertrag eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten. Bitte überweisen Sie nun den Investitionsbetrag unter Verwendung des angegebenen Verwendungszwecks. Sobald wir Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.
Kann ich nur digital mitmachen?
Kann ich den bereits eingetragenen Darlehensbetrag ändern?
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?
Nein. Um einen Vertrag mit der jeweiligen Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch die nochmalige Eingabe Ihrer persönlichen Daten auf elektronischem Wege verbindlich bestätigen.